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RATGEBER · STAND 15.10.2026

Friseurtermin absagen: Wann eine Ausfallgebühr droht (2026)

Manchmal kommt etwas dazwischen. Dann zählt vor allem, dass du früh absagst. Ob der Salon trotzdem Geld verlangen darf, hängt davon ab, was bei der Buchung vereinbart wurde und wie kurzfristig du absagst. Diese Seite fasst zusammen, was die Verbraucherzentrale Niedersachsen dazu schreibt.

Was mit No-Show gemeint ist

No-Show heißt Nichterscheinen: Jemand kommt trotz Termin nicht oder sagt erst kurzfristig ab. Für Anbieter ist das laut Verbraucherzentrale Niedersachsen ärgerlich, und unabhängig von der Branche kann es zu Umsatzeinbußen kommen. Wer einen Termin im Friseursalon ohne rechtzeitige Absage nicht wahrnimmt, muss nach ihrer Beobachtung immer öfter mit einer Entschädigungsforderung rechnen.

Quellen: Verbraucherzentrale Niedersachsen

Darf der Salon eine Ausfallgebühr verlangen?

Grundsätzlich ja. No-Show-Gebühren, Ausfallhonorare und Stornokosten sind laut Verbraucherzentrale Niedersachsen grundsätzlich rechtlich zulässig. Eine einheitliche Rechtsprechung gibt es aber nicht. Streng genommen handelt es sich um eine Art Schadensersatz.

Zulässig sind solche Gebühren nur unter bestimmten Voraussetzungen. Vor allem muss der Salon bei der Terminbuchung ausdrücklich auf seine Stornierungsbedingungen und die möglichen Kosten in seinen Geschäftsbedingungen hinweisen.

Quellen: Verbraucherzentrale Niedersachsen

Wovon die Höhe abhängt

Wenn überhaupt eine Entschädigung verlangt werden darf, richtet sie sich nach Kriterien wie der eingeplanten Zeit und dem Aufwand für die Vorbereitung des Termins. Je früher du absagst, desto geringer ist in der Regel der Schaden, weil der Salon die Zeit noch anders vergeben kann. Erscheinst du gar nicht, hat der Salon grundsätzlich mehr Möglichkeiten, den Ausfall geltend zu machen.

Feste Beträge oder Prozentsätze nennt die Verbraucherzentrale nicht. Ob eine Forderung berechtigt ist, muss im Einzelfall betrachtet werden.

Quellen: Verbraucherzentrale Niedersachsen

Krank oder ein Unfall?

Kannst du unverschuldet nicht kommen, etwa wegen eines Unfalls oder einer plötzlichen Erkrankung, sag dem Salon Bescheid. Ob es überhaupt eine Rolle spielt, ob das Fehlen verschuldet war, ist juristisch umstritten. Auch dann kann es sein, dass du bei einem bereits geschlossenen Vertrag für den Ausfall zahlen musst. Die Verbraucherzentrale rät, mit dem Salon zu sprechen und eine gemeinsame Lösung zu finden.

Quellen: Verbraucherzentrale Niedersachsen

So sagst du richtig ab

Damit du später belegen kannst, dass und wann du abgesagt hast:

Quellen: Verbraucherzentrale Niedersachsen

Wenn eine Rechnung kommt

Verlangt der Salon Stornokosten, ignorier die Forderung nicht. Reagier darauf und frag nach der Rechtsgrundlage. Lass die Forderung im Zweifel rechtlich prüfen, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.

Das gilt erst recht, wenn du frühzeitig abgesagt hast und trotzdem Schadensersatz verlangt wird. Dann rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen, die Forderung unbedingt prüfen zu lassen.

Quellen: Verbraucherzentrale Niedersachsen

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Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 15.10.2026

Quellen geprüft am 15.10.2026: Alle verlinkten Seiten waren abrufbar und enthalten die zitierten Belegstellen.