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RATGEBER · STAND 15.10.2026

Haarschnitt misslungen? Deine Rechte beim Friseur (2026)

Nicht jede Frisur, die dir nicht gefällt, ist rechtlich ein Mangel. Hält sich der Salon aber nicht an das, was ihr besprochen habt, hast du Rechte. Diese Seite erklärt die Grundregeln nach Angaben von Verbraucherzentrale und Handwerkskammern. Eine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzt sie nicht.

Wann ein Mangel vorliegt

Laut Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist Unzufriedenheit mit der neuen Frisur oder Farbe allein noch kein Mangel. Ein Mangel liegt vor, wenn sich der Salon nicht an Absprachen hält. Beispiele: Die Haare werden viel kürzer geschnitten als besprochen, oder es wird eine falsche Farbe verwendet.

Beim Färben kommt etwas hinzu. Weist der Salon vorher nicht darauf hin, dass deine Naturfarbe oder die Struktur deiner Haare zu Abweichungen von der Wunschfarbe führen kann, ist schon das ein Mangel.

Quellen: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

So reklamierst du

Ist die Arbeit mangelhaft, muss der Salon eine Nachbesserung anbieten, zum Beispiel ein erneutes Färben. Führt die Nachbesserung nicht zum gewünschten Ergebnis, kannst du Schadensersatz verlangen. So gehst du vor:

Quellen: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Warum die Chance zur Nachbesserung zählt

Wie wichtig dieser Schritt sein kann, zeigt ein Urteil des Amtsgerichts München vom 24. Januar 2019 (Az. 213 C 8595/18), über das die Handwerkskammer Cottbus berichtet hat. Eine Kundin bekam keinen Schadensersatz für eine missglückte Haarfarbe. Schadensersatz setzt nach Auffassung des Gerichts grundsätzlich voraus, dass dem Salon vorher erfolglos eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt wurde. Das war nicht passiert.

Es handelt sich um die Entscheidung eines einzelnen Amtsgerichts. Das Urteil zeigt aber, worauf es ankommen kann.

Quellen: Handwerkskammer Cottbus

Beweise sichern

Um einen Mangel nachzuweisen, musst du darlegen können, was vorher genau besprochen wurde. Hilfreich sind Zeugen, die das bestätigen. Wurden deine Haare durch Waschen oder Färbemittel in ihrer Struktur geschädigt, kann ein Gutachten den Schaden belegen.

Bedenke: Anwalt und Gutachten können laut Verbraucherzentrale sehr teuer sein. Informier dich deshalb vorher über die Kosten.

Quellen: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Wenn ihr euch nicht einigt

Zu den gesetzlichen Aufgaben der Handwerkskammern gehört es, Vermittlungsstellen für Streit zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggebern einzurichten (§ 91 HwO). Ist der Salon Mitglied der Handwerkskammer, kannst du dort ein Vermittlungsverfahren beantragen.

Bei der Handwerkskammer Berlin etwa ist das Verfahren kostenfrei und für beide Seiten freiwillig. Die Berliner Vermittlungsstelle stellt sich auf keine Seite und entscheidet den Streit nicht. Die Handwerkskammer für München und Oberbayern weist darauf hin, dass sie keinen Druck auf einen Betrieb ausüben kann, der die Vermittlung ablehnt.

Erkennt der Salon den Mangel nicht an, musst du deinen Anspruch laut Verbraucherzentrale mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen. Hast du eine Rechtsschutzversicherung, frag dort nach, ob sie die Kosten übernimmt.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Handwerkskammer Berlin, Handwerkskammer für München und Oberbayern

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Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 15.10.2026

Quellen geprüft am 15.10.2026: Alle verlinkten Seiten waren abrufbar und enthalten die zitierten Belegstellen.